Gemeinderat nimmt Beschluss zurück
von Arno Mattes
Am 6. Juni 2012 fand eine im Hinblick auf den Hochwasserschutz im Hexental sehr wichtige Gemeinderatssitzung in Au statt. Es waren ca. 40 interessierte Bürger von Au und aus dem ganzen Hexental als Zuhörer zugegen und unter TOP 3 gings dann zur Sache. Bürgermeister Kindel stellte in seiner Präsentation den bisherigen Ablauf, welcher zur Entscheidung des Gemeinderats am 7. Dezember 2011 geführt hatte dar und erläuterte, dass es seit der nicht öffentlichen Arbeitssitzung des Gemeinderats am 23. Mai nun das Eingeständnis des LRA gäbe, dass auch Kombinationslösungen (!) denkbar seien und nicht von vorne herein auszuschließen wären. Dieses und die (bereits seit längerem bekannte Tatsache), dass das LRA keinen 100jährigen Hochwasserschutz mehr verpflichtend einfordert, sondern diesen lediglich empfiehlt, mündete in der Vorlage des Bürgermeisters an seine GemeinderätInnen, den Beschluß vom 7.12.2011 nun zurückzunehmen.
In der Aussprache mit den anwesenden Vertretern des Landratsamtes äußerten die Auer Gemeinderäte ihr Unverständnis dahingehend, warum die auch von ihnen bereits im Vorfeld zum Hochwasserschutzkonzept geforderten Kombinationslösungen noch vor wenigen Jahren vom Landratsamt kategorisch abgelehnt wurden. Die Vertreter des Landratsamtes stellten klar, dass aus ihrer Sicht keine Änderung der Vorgaben eingetreten sei und die Prüfung von Kombinationslösungen unter Berücksichtigung von Kosten, sowie Aspekten von Natur- und Landschaftsschutz bereits im Vorfeld zum Planfeststellungsverfahren zwingend erforderlich wäre.
Nach einem kurzen Vortrag der Fa. Ernst und Co (dem hydrologischen Ingenieurbüro, welches auch die weiteren Untersuchungen durchführen wird) stimmte der Gemeinderat Au der Sitzungsvorlage zu und nahm seinen am 7. Dezember 2011 gefassten Beschluß einstimmtig zurück. Damit wird sich die Verwaltungsgemeinschaft Hexental zunächst nicht mit weiteren Planungen zum Standort "Enge" befassen, sondern erst einmal zu entscheiden haben, welche Kombinationslösungen nun zu prüfen sind!
Diese Änderung des Verfahrensablaufes ist selbstverständlich ganz im Sinne der BI LVHH und gibt den notwendigen Raum bessere Lösungen, als die bislang verfolgte Variante zu finden. Wir werden den weiteren Prozess aufmerksam verfolgen und hoffen in den weiteren Planungsprozess aktiv einbezogen zu werden.
Siehe auch BZ: "Prüfung geht in neue Runde (pdf, 1,3 MB)"