Biotopschutz
Am Standort „Enge“ sind verschiedene Biotope (nach §32 NatSchG die Biotoptypen „Feldhecken/Feldgehölze“ und „Hohlweg“) sowie der in seiner Artenzusammensetzung sehr naturnahe bachbegleitende Auwald durch den potenziellen Beckenbau betroffen. Diese Biotope können vom Bau des Beckens nicht profitieren, im Gegenteil, sie werden durch den Bau des Beckens komplett zerstört.
Am geprüften alternativen Standort „Stöckenhöfe“ sind ebenfalls Biotope vorhanden. Allerdings wären durch einen Beckenbau dort die Biotoptypen „Moore, Sümpfe, Röhrichtbestände, Riede, Gewässervegetation“ sowie „naturnahe Bruch- und Sumpfwälder“ betroffen. Diese Biotoptypen müssen, wenn die Zufahrtstraße zum Damm umgebaut wird, nicht zerstört werden, sondern können von einer temporären Überschwemmung im Rahmen der Hochwasserrückhaltung sogar profitieren.
Auch bietet der Dammbau beim Standort „Stöckenhöfe“ die Chance durch eine möglichst naturnahe Gestaltung des Durchgangs dazu beizutragen, die aktuell vorhandene Undurchgängigkeit (eingelegtes und gewinkeltes Rohr in die Straße) des Engebächles für z.B. Organismenwanderungen zu verbessern.