Hochwasserschutz unter Berücksichtigung und aktiver Beteiligung der betroffenen Menschen
Hochwasserschutz dient den Menschen, die von einem potenziellen Hochwasser betroffen sind. Die Besiedelung der natürlichen Überschwemmungsräume wird heute vielfach kritischer betrachtet als dies z.B. in den letzten Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts der Fall war. Die Uhr kann nun nicht mehr zurückgedreht werden, die Menschen in den besiedelten Auen haben oftmals in gutem Glauben gebaut oder ein Eigenheim erworben.
Dennoch sollten die „Oberlieger“ nicht für die (von anderen) begangenen Sünden büßen müssen. Deshalb sind in dem Prozess der Standortsuche insbesondere die von potenziellen Hochwasserschutzmaßnahmen Betroffenen frühzeitig einzubinden und zu beteiligen. Potenziell Betroffene sind: Anwohner, Grundstücksbesitzer, Erholungssuchende, Bewirtschafter der betroffenen landwirtschaftlichen Flächen, etc.
Zitat Ministerpräsident Kretschmann in der Badischen Zeitung vom 17.März 2012:
„Natürlich wurden die Bürger schon immer angehört – etwa bei Planfeststellungsverfahren. Aber die Haltung war: Die Bürger unten machen eine Eingabe und die Bürokratie da oben schickt irgendwann einen Bescheid. Damit müssen wir radikal brechen. Wir müssen mit der Bürgerschaft ernsthaft streiten. Eine moderne Demokratie ist eine Streitveranstaltung. Das ist für die Politik nicht immer angenehm. Aber es ist der einzige Weg, um die zunehmende Politikverdrossenheit zu stoppen. Andernfalls eröffnen wir Populisten Tür und Tor.“
Unter einer aktiven Beteiligung verstehen wir demnach, dass die interessierten Bürger nicht nur die Ergebnisse von abgeschlossenen Gutachten erfahren, sondern den Betroffenen und Interessierten die Gelegenheit gegeben wird, die sie betreffende Bewertung der Gutachter vor dem Abschluss derselben mit diesen zu diskutieren. Entscheidungsträger müssen sich die Argumente der direkt und indirekt Betroffenen anhören, deren Fragen müssen umfassend beantwortet und diskutiert werden, bevor sich die politischen Gremien für einen Standort entscheiden und ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet wird.