Vorbehaltlose Prüfung von Alternativen

Sowohl in den vorliegenden Gutachten wie auch bei den Informationsveranstaltungen zum Thema Hochwasserschutz im Hexental wird regelmäßig auf den „Grenzwert“ von 9 cbm/s an der Gemarkungsgrenze Merzhausen/Freiburg (Gesamtgebietsauslass) verwiesen. Dieser Wert wird in einem Schreiben des Wasserwirtschaftsamts vom 21.02.1974 (AZ: 1665/74) als HQ-Limit ohne Angabe einer Jährlichkeit genannt, ermittelt wurde er durch „vergleichende Betrachtungen mit vergleichbaren Einzugsgebieten“.

Ergibt sich nun bei der Dimensionierung von zusätzlichen Hochwasserrückhalte (HWR)-Maßnahmen, sei es nun nur ein HWR-Becken oder eine Beckenkombination eine „geringfügige“ Überschreitung des o.g. „Grenzwerts“, so sollte nach Meinung der BI LVHH in Anbetracht

  • der Unsicherheiten der verwendeten Modelle insgesamt [1]
  • den Unplausiblitäten im verwendeten Niederschlags-Abfluß-Modell im Hexental [2]
  • der unklaren Festlegung dieses „HQ-Limits“ (Jährlichkeit im Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes nicht angesprochen)

keine strikte Einhaltung der 9,0 cbm/s gefordert werden. Vielmehr sollte, wie auch z.B. bei der Dimensionierung des bestehenden HRW-Beckens „Bitzenmatte“ (hier wurde das ursprünglich vorgesehene Beckenvolumen nach Abwägung mit anderen Belangen deutlich reduziert) eine maßvolle Überschreitung des o.g. Limits erwogen werden, wenn dadurch ggf. auf ein weiteres Becken oder auf einen sensiblen Standort verzichtet werden kann. Verbleibende Risiken für einzeln Gebäude können dann immer noch – möglicherweise sogar wesentlich kostengünstiger - durch Einzelmaßnahmen minimiert werden, sofern die rechnerische Ausuferung von z.B. 0,5 cbm/s mit den derzeit verwendeten Modellen (Niederschlag-Abfluss - , Hydraulisches - und Höhenmodell) überhaupt plausibel berechenbar sind.

Inwieweit die im o.g. Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes aufgeführten Forderungen an die Stadt Freiburg angesichts der seit 1974 alleine im Bereich von St. Georgen (Baugebiete: Bifänge, Häge, Haid usw.) erfolgten Versiegelung tatsächlich erfüllt wurden erscheint zumindest fraglich und soll hier lediglich zugunsten einer ggf. flexiblen Handhabung des o.g. „Grenzwerts“ in Frage gestellt werden.

Aus Sicht der BI LVHH macht Hochwassermanagement nicht an Gemarkungsgrenzen halt und beim Hochwasserflächenmanagement sollten vor allem die natürlichen Möglichkeiten und Restriktionen und nicht die verwaltungstechnischen Grenzen im Vordergrund stehen. Eine potenzielle Eindämmung möglicher Hochwassergefahren stellt auch die (Re-) Aktivierung natürlicher Überschwemmungsflächen dar. Solche Flächen sind u.a. an der südlichen Stadtteilgrenze des Stadtteils Vauban vorhanden. Diese sind in die Überlegungen zu den bisherigen Gutachten nicht einbezogen worden, stellen aber vor dem Hintergrund der oben dargestellten Zusammenhänge eine weitere Möglichkeit dar und sollten im Interesse einer gemeinsamen Lösungssuche von VG Hexental und Stadt Freiburg näher betrachtet werden.

[1] Vergleiche hierzu auch den Vortrag von PD Jens Lange vom Institut für Hydrologie anlässlich der Gummistiefelwanderung am 16.05.2012

[2] Vergleiche hierzu das Schreiben der BI LVHH vom 12. September 2013