Schadensanalysen, bezogen auf einzelne Objekte, nach Ausbau des Dorfbachs in Merzhausen
Bestandteil des Hochwasserschutz ist auch die „Ertüchtigung von Gewässern“.
Unter „Ertüchtigung“ wird in diesem Zusammenhang verstanden, dass das Fassungsvermögen eines Baches oder eines Hochwasserrückhaltebeckens vergrößert wird, um die Folgen eines Hochwassers zu vermindern.
Im Falle des Dorfbachs von Merzhausen ist dessen Ausbau von einer Abflusskapazität an der engsten Stelle von derzeit 5,0 cbm/s auf max. 9,5 cbm/s im unteren Abschnitt geplant. Diese Maßnahme wird auch in den Gutachten gefordert.
Das Ziel eines Abflusses von max. 9 cbm/s an der Gemarkungsgrenze Merzhausen/Freiburg bei einem 50-jährlichen Hochwasser resultiert aus einem Aktenvermerk des Wasserwirtschaftsamtes aus dem Jahr 1974. Bindende Vereinbarungen darüber hinaus sind nicht bekannt und wurden nie angeführt.
Eine enge Abstimmung mit dem Naturschutz bei der Errichtung von Hochwasserschutzmaßnahmen wird in der Aktennotiz nahe gelegt.
Im März 2013 wurde vom Gemeinderat Merzhausen der 1. Teilabschnitt des Dorfbachausbaus (von Becken Bitzenmatte bis zur Kleingartenanlage) beschlossen. Die Umsetzung der Baumaßnahme wurde auf Herbst/Winter 2013 terminiert.
Inzwischen (März 2020) ist diese Massnahme durchgeführt. Der untere, hinsichtlich Engstellen und Durchlass deutlich kritischere Teilabschnitt (von den Kleingartenanlagen bis zur Gemarkungsgrenze nach Freiburg) befindet sich dagegen immer noch in der Planungsphase. Wann damit begonnen werden soll, ist nicht bekannt.
Bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 16.04.2012 in Merzhausen waren Gebäude in der Ortslage Merzhausen als von einem Hochwasser betroffen gezeigt (Auszug aus Gutachten Ernst+ Co 2011), jedoch beruhten dies auf Berechnungen bei nicht ausgebautem Dorfbach in Merzhausen (für ein 50- und 100-jährliches Hochwasser).
Eine Schadensanalyse für den Fall eines 50- bzw. 100-jährlichen Hochwassers muss sich am zukünftigen, ausgebauten Zustand des Dorfbachs orientieren.
Bei ausgebautem Dorfbach in Merzhausen ist anzunehmen, dass die Anzahl der betroffenen Gebäude deutlich geringer ist als bislang angenommen. Die Schadensbewertung am Einzelobjekt muss mit den bekannten bisherigen Hochwasserschäden, z.B. nach Starkregenereignissen in den Jahren 1983 und 1994, abgesichert werden.
Hier stellt sich die Frage, ob ein auf einzelne Gebäude bezogener Hochwasserschutz („einzelobjektbezogener Hochwasserschutz“) nicht die wirtschaftlichere Lösung bedeutet.
In der Nachbargemeinde Ehrenkirchen wurde bei ähnlicher Sachlage auf den Bau von Rückhaltemaßnahmen verzichtet und der Weg des Einzelobjektschutzes realisiert.