Zugang zu allen im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz im Hexental bislang erstellten Gutachten und Planungen sowie der einschlägigen Aktenvermerke

Nachdem im Dezember 2011 der Gemeinderat Au bereits für den Standort „Enge“ votiert hatte (dieser Gemeinderatsbeschluss wurden inzwischen wieder zurückgenommen, vgl. hierzu BZ-Artikel vom 6.7.2012), hatten verschiedene Mitglieder der heutigen BI LVHH versucht im zeitigen Frühjahr 2012 weitere Informationen bezüglich dieser Standortsentscheidung zu bekommen und Einsicht in die bis dato erstellten Gutachten verlangt. Diese wurde von der Verwaltung zunächst verweigert, was (nebenbei bemerkt), einer der ausschlaggebenden Gründe für die Entstehung der BI-LVHH war. In einem längeren Überzeugungsprozess und unter Hinweis auf die „Umweltinformationsgesetze“1 gelang es uns nach und nach Einsicht und schließlich auch Kopien von (hoffentlich allen) erstellten Gutachten zum Hochwasserschutz im Hexental zu bekommen. Die nachfolgende Aufstellung listet alle der BI LVHH bekannten Gutachten auf und fast deren Inhalte aus unserer Sicht kurz zusammen (kursive Schrift). Wörtliche Zitate aus den Gutachten sind mit Anführungskennzeichen widergegeben.

Die Gutachten sind bei der BI LVHH in digitaler Form verfügbar und können auf Anfrage (Mailadresse: info@hochwasserschutz-hexental.de) gerne zugeschickt werden:

Untersuchungen der Hochwasserabflußverhältnisse von Selzenbach und Engebächle – Erläuterungsbericht mit Anlagen, 29 + 29 Seiten, Beratender Ingenieur Wasserwirtschaft-Wasserbau Dr.-Ing. Karl Ludwig, Karlsruhe, Dezember 1998

Dieses ist nach unserer Kenntnis, das erste Gutachten in welchem ein Hochwasser-Flußgebietsmodell für das Hexental dokumentiert und die zugrunde gelegten Ausgangsdaten und Randbedingungen erläutert werden. In Anlage A-1 ist eine Karte enthalten und die Teileinzugsgebiete (TEZ) sind abgegrenzt, bzw. durchnummeriert. Interessant ist auch Anlage A-3, welche verschiedene Kennzahlen zu den TEZn auflistet, u.a. die Gesamtfläche der TEZ und die versiegelten Flächen. Bezüglich der nach unserer Einschätzung nicht plausiblen Angaben zu den versiegelten Flächen der TEZ Nr. 23 (Ebersbächle: 0,02km² = 2 ha) und Nr. 28 (Merzenbächle: 0,08km² = 8 ha) hat die BI LVHH bereits mehrfach um Aufklärung gebeten (siehe Schreiben der BI-LVHH vom 2. April 2013 sowie vom12. September 2013). Alle späteren Gutachten/Modelle (auch das von Ernst und Co, 2011, siehe unten) bauen auf den von Ludwig 1998 erstellten Simulationen und den dort erstmals untersuchten Standortvarianten (Enge, Heimbach, Hundesportplatz) auf.

Hochwasserschutzkonzept Hexental – Ergänzende Hydrologische Untersuchungen für ein Gesamtsteuerungskonzept – Erläuterungsbericht mit Anlagen, 45 + 26 Seiten, Beratender Ingenieur Wasserwirtschaft-Wasserbau Dr.-Ing. Karl Ludwig, Karlsruhe, April 2006

In diesem Gutachten werden 4 unterschiedliche Standorte für mögliche Rückhaltebecken im Hexental untersucht. Mit erster Priorität wird dabei das HWRB „Bitzenmatte“ mit einem Rückstauvolumen von 15.600 m³ favorisiert, in zweiter Priorität ein HWRB oberhalb der Gemeinde Au mit 22.000 m³. Das HWRB „Bitzenmatte“ zwischen Au und Merzhausen ist seit 2008 in Betrieb, hat allerdings nur einen „gewöhnlichen Rückhalteraum“ von 8.900 m³

Geotechnische Standortbewertung, Bauvorhaben: Hochwasserrückhaltebecken Standort „Enge“, incl. 5 Anlagen (davon eine Karte), 8 + 11 Seiten, Weiß Ingenieure GmbH, Freiburg, 27.04.2007

In diesem Gutachten wird die grundsätzliche Eignung des (unteren) Standorts am Zusammenfluß von Selzen- und Engebächle für den Bau eines Regenrückhaltebeckens (Rückstauvolumen 22.000/30.000 m³) aus geotechnischer Sicht bestätigt.

Hochwasserschutzkonzept Hexental, Erläuterungsbericht, 17 Seiten, ERNST + CO Beratende Ingenieure GmbH, Freiburg, April 2009

Nachdem das Büro Ludwig in Karlsruhe Insolvenz anmelden musste, ist dies (nach unserer Kenntnis) das erste Gutachten, das vom Freiburger Büro ERNST + Co zum Hochwasserschutz im Hexental erstellt wurde. Wesentliche Inhalte dieses Gutachtens sind die Darstellung der Leistungsfähigkeit des Dorfbaches (hierzu wurden ca. 300 Gewässerquerprofile vom südlichen Ortsrand von Au bis zur Gemarkungsgrenze Merzhausen-Freiburg vermessen) und eine erste Abschätzung des Schadenspotenzial in den Ortslagen Au und Merzhausen.

Dabei baut dieses Gutachten auf das Niederschlags-Abfluß-Modell (NA-Modell: FGMOD) der Gutachten Ludwig (1998 und 2006) auf. Wörtlich heißt es dazu auf Seite 2: „Das genannte Niederschlag-Abfluß-Modell [Modell von Ludwig] wurde in Absprache mit dem Auftraggeber [der VG-Hexental], der unteren Wasserbehörde [Landratsamt] und dem Regierungspräsidium Freiburg als Grundlage für die vorliegende Untersuchung festgelegt.“ Aus heutiger Sicht, nachdem verschiedene Fragen zum NA-Modell von Ludwig nicht beantwortet werden können, muß diese Entscheidung zumindest kritisch hinterfragt werden.

In diesem Gutachten wird auch Bezug genommen auf das sogenannte „Scopingpapier“ von „faktorgrün“. Wörtlich heißt es ebenfalls auf Seite 2 unter Abschnitt 3.2: „ Bereits im April wurde vom Landschaftsarchitekturbüro „faktorgrün“ ein Scopingpapier als Vorschlag zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltverträglichkeitsprüfung am potenziellen Standort Enge vorgelegt. In diesem Zusammenhang erfolgte auch bereits eine Grobbewertung bezüglich der Umweltverträglichkeit.“ Es wird offensichtlich, dass von ERNST + Co, das „Scopingpapier“ bereits als fester Bestandteil des Verfahrens wahrgenommen wurde, obwohl (wie im Schreiben des LRA an die BI-LVHH vom 06.06.2013 bestätigt) bislang kein Scopingtermin stattgefunden hat.

Bezüglich der Leistungsfähigkeit des Dorfbaches wird im Gutachten darauf verwiesen, dass die Schwachstellen in Merzhausen im Bereich „Inselweg“ und „In den Sauermatten“ liegen. Dort sei „ein Minimum von weniger als 5m³/s“ (S. 4) und damit eine geringere Leistungsfähigkeit als im Bereich von Au vorzufinden. Inzwischen hat die Gemeinde Merzhausen beschlossen den Dorfbach in Merzhausen auszubauen. Ein erster Bauabschnitt (vom südlichen Ortsrand bis zur Fußgängerbrücke im Bereich der Kleingärten) soll im Herbst/Winter 2013 ausgebaut werden. Danach sollen auch die o.g. Schwachstellen angegangen werden. Im Nachgang zum Gespräch der BI LVHH mit Herrn Bürgermeister Ante hat dieser das Ausbauziel von 7,5/8,5/9,5 m³/s (bis Vogtebrücke/bis Schlossweg/bis Gemarkungsgrenze zu Freiburg) für den oberen Dorfbachausbau in Merzhausen benannt (siehe Protokoll zu diesem Gespräch vom 4.2.2013)

Im Gutachten wird weiter darauf eingegangen, dass bei extremen Hochwasserereignissen die Gefahr bestünde, dass das Gewässer an den genannten Schwachstellen ausufert und „der tatsächlichen Tiefenlinie folgend, durch die Ortslage hindurch in Richtung Norden fließt und erst im Bereich der Freiburger Gemarkung wieder dem Dorfbach zufließt“ (S. 4). Diese Ausuferung hätte dem Gutachten zu Folge die Auswirkung, dass in Merzhausen im 50jährigen Hochwasserfall 134 Gebäude und im 100jährigen Hochwasserfall 162 Gebäude betroffen wären, davon 46, bzw. 54 Garagen (Tabelle auf S. 11).

Eine der zentralen Forderungen der BI LVHH im Zusammenhang mit der Schadensermittlung war und ist, dass die Schadensermittlung nicht anhand des aktuellen Ausbauzustandes des Dorfbachausbaus in Merzhausen, sondern auf der Grundlage des geplanten Ausbauzustandes durchgeführt werden soll. Außerdem sollte die Schadensermittlung nicht pauschal, sondern einzelobjektweise erfolgen.

Geotechnische Standortbewertung, Hochwasserbecken im Hexental – Standorte Stöckenhöfe und Enge II, incl. 5 Anlagen (davon eine Karte), 7 + 14 Seiten, Weiß Ingenieure GmbH, Freiburg, 21.07.2010

In diesem Gutachten wird die grundsätzliche Eignung der beiden Standorte für den Bau von Regenrückhaltebecken aus geotechnischer Sicht bestätigt. Hierbei wurde ein Becken im Bereich des Zusammenflusses von Galgentobel und Hexentalbach, unterhalb der Stöckenhöfe mit einem Rückstauvolumen von 22.500 m³ geprüft. Außerdem wurde die geotechnische Untersuchung für ein Becken mit dem unerklärlich großen Rückstauvolumen von 95.700 m³ an der Zufahrtstraße zu den Stöckenhöfen (Damm unmittelbar südlich an die Straße angrenzend) untersucht.

Geotechnische Standortbeurteilung, Hochwasserbecken im Hexental - Alternativstandort 2 „Selzental“ mit Anlagen, 6 + 12 Seiten und eine Karte, Weiß Ingenieure GmbH, Freiburg, 19.07.2011

In diesem Gutachten wird die grundsätzliche Eignung des zurückversetzen Standorts (am Zusammenfluß von Selzen- und Engebächle mit einer projektieren Größe von 37.000 cbm) für den Bau eines Regenrückhaltebeckens bestätigt.

Hochwasserschutzkonzept „Hexental“ incl. 6 Anhänge, 50 + 44 Seiten, ERNST+CO. Beratende Ingenieure GmbH, Freiburg, April 2011

In diesem Gutachten werden die drei Standorte „Selzenbach“, „Enge“ und „Stöckenhöfen“ miteinander aus hydrologischer Sicht verglichen.

„Aufbauend auf der vorliegenden Untersuchung des Büros ERNST+CO (340hwh08) (Bezug auf das Gutachten von ERNST+CO vom April 2009, Anmerkung BI LVHH) wurden in der vorliegenden Studie einerseits verschiedenen hydrologische Varianten hinsichtlich Wirksamkeit und Kosten geprüft, und andererseits spezielle erforderliche Zusatzuntersuchungen (Geotechnik, Umweltverträglichkeit) koordiniert.“ (S. 1)

„Weiter wurden Untersuchungsergebnisse des Büros Faktorgrün zur Umweltverträglichkeit und Erkenntnisse aus geotechnischen Untersuchungen durch das Büro Weiss mit in den vorliegenden Bericht aufgenommen…“ (S. 49)

Bezüglich der aus Sicht der BI LVHH bislang nur sehr eingeschränkten Prüfung der Umweltverträglichkeit durch die Fa. Faktorgrün (2010) sei an dieser Stelle auf die Kommentare zu selbigem Gutachten verwiesen.

Bezüglich der ökonomischen Betrachtung hat die BI LVHH bereits mehrfach Kritik geäußert an den sehr groben Kostenschätzungen, die als Fixpunkte in die Diagramme zum Kostenvergleich der Maßnahmen (Abb. 24 und 25 auf den S. 40 und 41) in das Gutachten und die Bewertung der Standorte eingeflossen sind. So sind die Kostenfixpunkte für den Standort Stöckenhöfen aufgrund von unrealistisch hohen Rückhaltevolumina (52.000 und 96.000 m³, vgl. Anhang 5. Seite 1 und 2) mehr als fraglich. Einzelne Positionen in der Kostenschätzung v.a. für den Standort „Selzenbach“ erscheinen dagegen sehr niedrig ( z.B. die Position 2.13 „Herstellen des Überleitungsgerinne mit Einlaufbauwerk“ mit einem Pauschalbetrag 50.000 €, vgl. Anlage 5: Seite 4 und 5). Wieder andere Positionen (z.B. Kosten für Ausgleichsmaßnahmen an allen Standorten oder Verlegung der Zufahrt zum Anwesen „Lorenz“ beim Standort „Selzenbach“) sind überhaupt nicht in den Kostenschätzungen (die im übrigen bereits auf den 29.10.2008 datieren) gar nicht aufgeführt.

Letztendlich wird in diesem Gutachten von ERNST+CO empfohlen den 100jährigen Hochwasserschutz bereitzustellen, am Standort „Selzenbach“ ein Rückhaltebecken mit einem Rückhaltevolumen von 20.000 bis 40.000 m³ zu bauen und den Dorfbach in der Ortslage von Merzhausen auf eine Leistungsfähigkeit von 8,5 bis 9,5 m/s auszubauen.

Letztendlich war die Empfehlung in diesem Gutachten die Grundlage für den Beschluss im Gemeinderat Au vom Dezember 2011 (vgl. hierzu BZ-Artikel vom 6.7.2012).

Hochwasserrückhaltung Hexental HRB "Enge", Umwelteignung der drei alternativen Standorte, 40 Seiten + 4 Anhänge (3 Karten+Ausdruck einer Präsentation vom 28.07.2010), Fa. Faktorgrün, Freiburg, 4.8.2010

Von diesem Gutachten existiert auch eine ältere Version (vom 15. Feburar 2010). Diese wurde von Faktorgrün aufgrund des darin fälschlicherweise als „Edelkrebs“ betitelten Steinkrebses (Austropotamobius torrentium, der eine prioritäre Art nach Anhang II der FFH-Richtlinie ist) zurückgenommen. Die BI LVHH hat auf diesen Umstand und auf die von Faktorgrün falsch eingeschätzte großflächige Verbreitung des Steinkrebses im Zusammenhang mit einem Gutachten des Büros Gobio hingewiesen (siehe Schreiben der BI LVHH vom 5. Januar 2013). Neben den Makroozoobenthos (zu denen der Steinkrebs gehört), wurden in diesem Gutachten Untersuchungen zu den vorkommenden Amphibien, Fischen, Fledermäusen, zur Avifauna (Vögel) und zu den vorhandenen Biotoptypen dokumentiert. Bezugsraum sind die von ERNST und Co (2011) untersuchten Standorte, bzw. sollten diese Standorte sein. Auf den Mangel, dass sich die beiden Gutachterbüros bezüglich der Standortausscheidung nicht ausreichend abgesprochen haben, hat die BI LVHH bereits an mehreren Stellen hingewiesen, zuletzt im Gespräch mit den Behördenvertretern am 1. Juli 2013 (siehe hierzu Protokoll zum Gespräch der BI LVHH mit den Behördenvertretern im Rathaus Merzhausen vom 4. August 2013). Des weiteren ist aus Sicht der BI LVHH zu diesem Gutachten anzumerken, dass es sich hierbei lediglich um eine Voruntersuchung zu ausgewählten Tierartengruppen an den diskutierten Standorten handelt. Insofern ist der Begriff „Umwelteigung“ bereits im Titel des Gutachtens irreführend, zumal der Aspekt Landschaftsschutz/Landschaftsbild (alle drei Standorte befinden sich im LSG „Schönberg“) nicht untersucht wurde und bei den Biotoptypen der sich im Bereich des nördlichen Standortes (Enge) befindliche „Hohlweg südlich Au“ nicht bewertet wurde. Inzwischen wurde in der Präsentation von ERNST + Co in der nicht öffentlichen VG-Sitzung vom 24.6.2013 erläutert, dass für die aktuell diskutierten Kombinationslösungen und für die Einbeckenlösung bislang fehlende Aspekte der Umweltprüfung (Schutzgut Mensch, Wasser, Boden, Klima/Luft, Landschaftsbild, Landschaftsschutzgebiete, sonstige planerische Ziele) nachgeholt werden sollen.

Auch die unterschiedlichen Auffassungen von Gutachtern und Behörden zu den bereits durchgeführten formalen Verfahrensschritten scheinen in diesem Dokument wieder auf. So schreibt Faktorgrün auf S. 2 des Gutachtens: „Das Scoping wurde 2006 durchgeführt.“ Im Schreiben des LRA an die BI-LVHH vom 06.06.2013 wird dagegen bestätigt, dass bislang kein Scopingtermin stattgefunden hat.

Letztendlich kommt Faktorgrün in diesem Gutachten zu der Einschätzung, dass

  • der Standort „Enge“ (gemeint ist hier der mittlere von den dreien untersuchten Standorten, ungefähr auf Höhe des Anwesens „Lorenz“) die „geringste Standorteignung“ habe, 
  • der Standort „Selzenbach“ (gemeint ist hier der nördliche Standort am Zusammenfluß von Selzen- und Engenbächle) „nicht vorzugswürdig“ sei und 
  • der Standort „Stöckenhöfen“ „vorzugswürdig“ ist.

Faktorgrün weist auch darauf hin, dass bei der „… gesamten möglichen Bandbreite potentieller Standorteignung, […] die drei Standorte vergleichsweise eng beieinander [liegen].“ (S. 39)

In einer Zusatzuntersuchung vom 22.06.2012 untersucht die Fa. Faktorgrün schließlich die:

Hochwasserrückhaltung Hexental HRB "Enge", Umwelteignung bezogen auf die Biodiversität (Arten- und Biotopschutz) des in seiner Lage veränderten Standorts „Enge“ (neu) im Vergleich zu den bislang beurteilten Standortsalternativen, 4 Seiten.

Hierbei wird nun der sogenannte „zurückversetzte“ Standort am Zusammenfluß zwischen „Selzen- und Engebächle“ hinsichtlich seiner „Umwelteignung“ bewertet. Letztendlich kommt Faktorgrün hier zu dem Schluß, dass „Die nun angepassten Standortsvariante Enge (neu) […] sich nur geringfügig von der 2010 bewerteten Standortsvariante „Selzenbach“ (alt) [unterscheidet]. Aus Sicht der BI LVHH ist diese Einschätzung, auch vor dem Hintergrund, dass „nur“ „Arten- und Biotopschutz“ bewertet werden, völlig unangemessen. Sie widerspricht zum einen, der Einschätzung der Fa. Faktorgrün vom Jahr 2010 selbst, da damals der „mittlere Standort“ (Enge) noch als „nicht vorzugswürdig“ betrachtet wurde. Aus unserer Sicht ist der „zurückversetzte“ und in diesem Gutachten nur sehr oberflächlich bewertete Standort mindestens ähnlich zu bewerten, wie der „mittlere Standort“. Aufgrund der enormen Abbaggerung (ca. 9.000 cbm vornehmlich im geschützten Biotopbereich) und der damit einhergehenden kompletten Zerstörung des bislang natürlichen Verlaufs des Engebächles im unteren Bereich, ist der zurückversetzte Standort eher als noch weniger geeignet als der „mittlere Standort“ zu bewerten.

Um die Diskussion bezüglich der verschiedenen Beckenstandorte und der dafür anzulegenden Bewertungskriterien auf eine sachliche Grundlage zu stellen, hat die BI LVHH bereits am 30. September 2012 eine Vorbewertung der diskutierten Beckenlösungen vorgenommen (siehe hierzu Anschreiben an die Behörden und Vorbewertungsmatrix). Darin kommen wir zu dem Schluß, dass eine Kombinationslösung aus „Stöckenhöfe“ (Damm=Zufahrtsstraße) und „Heimbach“ im Hinblick auf die bewerteten Kriterien die beste Lösung darstellt. Diese Einschätzung teilt auch der Regionalverband südlicher Oberrhein des BUND in seiner Stellungsnahme vom 1. Mai 2012.

Im Sinne einer transparenten Kommunalpolitik fordern wir die Verwaltungsgemeinschaft „Hexental“ erneut dazu auf, sowohl die genannten als auch alle weiteren im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz „Hexental“ erstellten Gutachten der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Dies sollte in digitaler Form über die Homepage der VG schnellstmöglich geschehen.

Dieses stellt einen ersten Schritt hin zu einer echten Partizipation der Bürgerschaft in Fragen des Hochwasserschutzes dar.